Präambel
Die Adelheid Windmöller-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Der Stiftungszweck ist die Förderung der Bildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung von Schülern, Auszubildenden und Studenten (jeweils einschließlich Berufsorientierung) sowie der Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung,
• Auslobung von Stipendien und Vergabe von Preisen
• Unterstützung der Veröffentlichung von Publikationen auf dem Gebiet der Bildung und Wissenschaft,
• Förderung von Bildungsprojekten (einschließlich Technologieprojekten und Technologiestudien) und von Bildungseinrichtungen (einschließlich der Verbesserung der Personal- und Sachausstattung) und
• Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit.
§ 1
Ziele
Die Adelheid Windmöller-Stiftung versteht sich sowohl als fördernde als auch als operativ tätige Stiftung, die sowohl durch die Unterstützung von Projekten und Initiativen Dritter als auch durch eigene Projekte die folgenden Ziele verfolgt:
• Verbesserung der Bildungsangebote / -chancen, schwerpunktmäßig in der Region Tecklenburger Land / Münsterland / Osnabrücker Land, aber auch in überregionalen Projekten
• Beitrag zur Nachwuchssicherung und –förderung, indem regionale Unternehmen, z.B. Windmöller & Hölscher, als interessante Ausbildungsbetriebe und attraktive Arbeitgeber bekanntgemacht werden, und
• Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Adelheid Windmöller-Stiftung.
§ 2
Förderungsfähigkeit
Förderungsfähig sind sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen, soweit eine Förderung dem in der Präambel genannten Stiftungszweck nicht widerspricht. Hierzu gehören
• Kindergärten und Schulen in der Region
• Öffentliche Bildungseinrichtungen in der Region
• Hochschulen
Öffentliche Bildungsprojekte
• Schüler / Abiturienten
• Studierende
• Auszubildende und Dual Studierende
• Erwachsene
Dabei gilt die Leitlinie: Je jünger die Personen, die gefördert werden, desto lokaler die Institutionen. Das bedeutet:
• Kindergärten / Grundschulen vorzugsweise aus Lengerich
• Weiterführende Schulen, Abiturienten und Erwachsene vorzugsweise aus der Region (Kreis Steinfurt, Kreis Osnabrück, Kreis Warendorf)
• Auszubildende und Dual Studierende aus der Region
• Hochschulen
§ 3
Förderungswürdigkeit
Finanziell unterstützt und gefördert werden Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen, vorwiegend aus dem MINT-Bereich, die den unter § 2 genannten Institutionen und Einzelpersonen zu Gute kommen. Dazu gehören
• Projekte, die der Entwicklung und Qualifizierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dienen
• Projekte, mit denen neue Ideen zur Qualifizierung von Schülern, Studierenden, Facharbeitern, Technikern und Ingenieuren erprobt und entwickelt werden
• Projekte mit Qualifizierungs- und Bildungsinhalt, die dazu dienen, Unternehmen aus der Region, z. B. Windmöller & Hölscher, an Bildungseinrichtungen bekannter zu machen
• Mittelbeschaffung für Bildungseinrichtungen für die Durchführung von Qualifizierungsprojekten
• Veröffentlichungen, Studienarbeiten und Promotionen, die sich mit Themen auseinandersetzen, die Relevanz für den Markt der flexiblen Verpackung besitzen
• Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung
Hierbei kann die Adelheid Windmöller-Stiftung auch Kooperationen mit Dritten eingehen.
Eine Förderung durch die Adelheid Windmöller-Stiftung ist ausgeschlossen für Vereine, die nicht den Zweck der Bildung und Qualifizierung haben, Sportveranstaltungen, Feiern sowie für Einzelpersonen, die nicht die unter § 2 genannten Kriterien erfüllen.
§ 4
Fördervoraussetzungen
Bei der Förderung von Projekten ist ein schriftlicher Antrag an den Geschäftsführenden Vorstand der Adelheid Windmöller-Stiftung zu richten. Neben Angaben zum Antragsteller, einer Beschreibung des Projektinhalts und der Ziele des Projekts muss der Antrag eine Zeit- und Budgetplanung sowie einen Gesamtkostenplan inklusive Angaben zu eigenen Mitteln, Anteilen eventueller anderer Geldgeber und einer Anschlussfinanzierung enthalten. Zudem muss die Nachhaltigkeit des Projekts belegt werden, die eine wesentliche Fördervoraussetzung ist. Der Antragsteller verpflichtet sich zu einem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand der Adelheid Windmöller-Stiftung sowie zu einer kontinuierlichen, begleitenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, durch die die Förderung durch die Stiftung nach außen dokumentiert wird. Nach Abschluss des Projekts ist der Stiftung ein vollständiger Nachweis über die Mittelverwendung vorzulegen.
Voraussetzung für eine Förderung von Einzelpersonen wie unter § 2 definiert ist der Nachweis von überdurchschnittlichen Leistungen.
Die Adelheid Windmöller-Stiftung fördert Studienarbeiten und Forschungsprojekte, soweit das jeweilige Thema Relevanz für den Markt der flexiblen Verpackung besitzt. Die Arbeiten und Projekte müssen in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung entstehen und von dieser betreut werden.
§ 5
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bei von der Adelheid Windmöller-Stiftung selbst ausgeschriebenen Projekten 100 Prozent.
Bei Kooperationen übernimmt die Stiftung maximal 50 Prozent der Kosten.
In allen anderen Fällen beträgt die Förderung maximal 100 Prozent der Kosten einer Maßnahme, in Abhängigkeit von der Höhe der Gesamtkosten und des Stiftungsbudgets.
§ 6
Bewilligung
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand der Adelheid Windmöller-Stiftung einstimmig. Der Vorstand entscheidet auf Basis der Förderrichtlinien, insbesondere § 3 und § 4 nach freiem Ermessen. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Alle Förderzusagen erfolgen freiwillig; die Begünstigten haben keinen Rechtsanspruch gegen die Stiftung.
§ 7
Änderung der Förderrichtlinien
Eine Änderung dieser Förderrichtlinien ist jederzeit möglich. Alle Änderungen sind zu ihrer Gültigkeit vom Vorstand einstimmig zu beschließen und sodann zu dokumentieren.
Lengerich, den 27. Oktober 2019